Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Webseitenbetreiber und Kunden sind verunsichert, wie denn nun die Vorgaben der neuen DSGVO ohne großes Budget pünktlich und vollständig bis zum April 2018 umzusetzen sind? Droht wirklich eine neue Abmahnwelle mit irrsinnigen Bußgeldern?

Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, treffen fast jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Kleine Webseiten ebenso wie große Online Shops. In fast allen Bereichen des Datenschutzrechts gibt es Neuregelungen. Einige sind einfach umzusetzen, andere sind hingegen sehr komplex.

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